Das Jahr 2020 hat einige Veränderungen in der österreichischen Sozialrechtsgebung gebracht.
Eine der wesentlichsten Veränderungen war die Abschaffung der Bedarfsorientierten
Mindestsicherung und die Wiedereinführung der Sozialhilfe (bzw. Sozialhilfe Ausführungs
Gesetz-SOHAG). In diesem Zusammenhang werden nun mit 1. Mai 2020 die Unterkunftsaufwände
für die Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe als auch für die Übergangswohnheime
nach dem Oö. ChG angepasst.
Was bedeutet zum Beispiel:
Dass einer meiner Schützlinge, dem ich als Unterstützung beigestellt wurde, nunmehr im Monat bis zu 50,00€ mehr als bisher für seine Notschlafunterkunft bezahlen muss…!
Der Rechts- und Sozialstaat in wenigen Wochen abgeschafft!
Quo vadis mein Österreich???